Was die BAFA bei Angeboten sehen will
Förderanträge werden technisch geprüft. Das bedeutet: Irgendwann müssen konkrete Kennwerte nachgewiesen werden, die die technischen Mindestanforderungen des Förderprogramms belegen. Wer diese Daten schon im Angebot hat, hat einen einfacheren Prozess.
Was je nach Maßnahme im Angebot stehen muss:
Fenster und Türen
- Uw-Wert (nicht nur Ug) der geplanten Produkte
- Rahmenmaterial und Profilsystem
- Stückzahlen und Maße
- Montage und Abdichtung separat ausgewiesen
Dämmung (Fassade, Dach, Keller)
- Dämmstoff mit Wärmeleitgruppe (WLG) oder Lambda-Wert
- Dämmstärke in Zentimetern
- Betroffene Fläche in Quadratmetern
- Zielwert des U-Werts nach Maßnahme
Heizung
- Produktbezeichnung und Hersteller der neuen Anlage
- Jahresarbeitszahl (bei Wärmepumpen) oder Jahresnutzungsgrad
- Art der Wärmeverteilung (Fußbodenheizung, Heizkörper)
- Hydraulischer Abgleich: ja oder nein
Was aus einem guten Angebot ein schlechtes macht
"Laut Aufmaß" ist keine Leistungsbeschreibung. Formulierungen wie "Sanierung gemäß Vereinbarung" oder "Materialien nach Bedarf" machen eine Förderprüfung unmöglich.
Weitere typische Schwachstellen:
- Alle Leistungen in einer einzigen Pauschalposition
- Nebenarbeiten wie Gerüst, Entsorgung, Antransport ohne eigene Positionen
- Keine Fotos der Ausgangssituation als Referenz
- Fehlende Angabe, welches Produkt konkret verbaut wird
Warum förderfähige und nicht förderfähige Positionen getrennt sein müssen
BAFA und KfW erkennen nur bestimmte Kostenpositionen als förderfähig an. Gerüstkosten zum Beispiel sind bei Fassadendämmung förderfähig, nicht aber bei einem reinen Fensterwechsel. Nebenarbeiten, Entsorgungskosten und Planungsleistungen haben eigene Regelungen.
Wer alles in einer Pauschale zusammenfasst, erschwert die Prüfung und riskiert, dass die BAFA niedrigere förderfähige Kosten anerkennt als tatsächlich angefallen sind.
Praxisbeispiel
Ein Angebot für Dachsanierung lautet: "Dachsanierung mit Dämmung, komplett: 58.000 Euro." Für eine BAFA-Prüfung reicht das nicht. Was fehlt: Dämmstärke, WLG des Materials, zu dämmende Fläche, Art der Dämmung (Zwischensparren, Aufsparren), Trennung von Dachdeckerarbeiten und Dämmstoffen, Gerüstkosten. Nach Ergänzung durch den Dachdeckerbetrieb ergibt sich eine förderfähige Summe von 38.000 Euro. Bei 15 % Fördersatz macht das 5.700 Euro Zuschuss.
Checkliste
- Objektadresse und Leistungsort sind eindeutig benannt
- Technische Kennwerte sind angegeben (U-Wert, WLG, JAZ oder ähnliches)
- Flächen, Stückzahlen und Mengen sind nachvollziehbar
- Förderfähige und nicht förderfähige Positionen sind getrennt
- Beauftragungsstatus ist klar: Angebot liegt vor, Auftrag noch nicht unterschrieben
Häufige Fragen
Muss ein Angebot perfekt sein, bevor ich den FörderCheck starte?
Nein. Ein unvollständiges Angebot kann geprüft werden, um zu sehen, welche Angaben fehlen. Es ist besser, früh zu prüfen und dann nachzuschärfen, als zu warten.
Kann der Fachbetrieb fehlende Angaben nachliefern?
Ja, fast immer. Handwerksbetriebe sind in der Regel bereit, technische Details nachzureichen, wenn sie wissen, dass eine Förderung beantragt werden soll. Manche machen das kostenfrei, weil ein gutes Angebot auch ihr Interesse ist.
Warum muss die spätere Rechnung zum Angebot passen?
BAFA und KfW vergleichen Angebot, Antrag und Rechnung. Wenn die Rechnung plötzlich andere Mengen, andere Produkte oder andere Preise enthält, entstehen Rückfragen. Im schlimmsten Fall wird die Förderung ganz oder teilweise abgelehnt.
Nächster Schritt
Lassen Sie Ihr Projekt fachlich einordnen.
enfi24 prüft Unterlagen, technische Angaben und nächste Schritte mit klarem Blick auf Antrag, Nachweise und Auszahlungsprozess.
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