ENFI24ENERGIE & FÖRDERUNG

Förderung für Dämmung: Dach, Fassade und Keller

Dämmmaßnahmen an Dach, Fassade und Kellerdecke gehören zu den wirksamsten Hebeln, um den Energiebedarf dauerhaft zu senken. Sie werden als BEG-Einzelmaßnahme gefördert – vorausgesetzt, die geforderten U-Werte werden erreicht und der Antrag steht vor der Beauftragung.

Wie viel Förderung ist möglich?

Fassade + Dach, ohne iSFP

Investition
30.000 €
Fördersatz
15 %
Möglicher Zuschuss
4.500 €

Ohne iSFP sind bis zu 30.000 € förderfähig: 4.500 € Zuschuss.

Gleiches Projekt mit iSFP

Investition
60.000 €
Fördersatz
17.5 %
Möglicher Zuschuss
10.500 €

Mit iSFP steigt der Höchstbetrag auf 60.000 €: 15 % auf 60.000 € plus 5 % iSFP-Bonus auf die Spanne 30.000–60.000 € = 10.500 € (17,5 % effektiv).

Beispielrechnungen als grobe Orientierung – keine Förderzusage. Maßgeblich sind die geltenden BAFA/KfW-Bedingungen und Ihr konkretes Angebot.

So läuft es mit enfi24

1

Kostenlos prüfen

Schnellcheck oder Angebot einreichen – unverbindlich.

2

Antrag vorbereiten

enfi24 erstellt die technischen Unterlagen und bereitet den Antrag vor. Bei BAFA-Programmen reichen wir bevollmächtigt ein, bei der KfW-Heizungsförderung reichen Sie selbst im KfW-Portal ein – vor Ihrer Beauftragung.

3

Umsetzen

Nach dem Bescheid beauftragen Sie den Fachbetrieb.

4

Auszahlung

enfi24 reicht den Nachweis ein und begleitet bis zur Auszahlung.

Häufige Fragen: Dämmung

Wie hoch ist die Förderung für Dämmung?+

15 % der förderfähigen Kosten (bis 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr). Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der Höchstbetrag auf 60.000 €, und auf den Anteil zwischen 30.000 und 60.000 € gibt es zusätzlich 5 % iSFP-Bonus. Bis 30.000 € bringt der iSFP keinen zusätzlichen Zuschuss.

Welche U-Werte muss die Dämmung erreichen?+

Außenwand ≤ 0,20 W/(m²K), Schräg- und Flachdach sowie oberste Geschossdecke ≤ 0,14 W/(m²K), Kellerdecke ≤ 0,25 W/(m²K). Für Einblas-/Kerndämmung gilt λ ≤ 0,035 W/(mK).

Wird das Gerüst mitgefördert?+

Ja. Gerüstbau, Vorarbeiten, Entsorgung und notwendige Nebenarbeiten sind als Umfeldmaßnahmen förderfähig, wenn sie im Angebot ausgewiesen und der Maßnahme zuzuordnen sind.

Was gilt bei denkmalgeschützten Gebäuden?+

Für Baudenkmäler und besonders erhaltenswerte Bausubstanz gelten erleichterte Anforderungen (z. B. bei Sichtfachwerk ≤ 0,65 W/(m²K)). Der Nachweis erfolgt über den Energieeffizienz-Experten.

Kann ich mehrere Bauteile gleichzeitig fördern lassen?+

Ja. Dach, Fassade und Kellerdecke können in einem Antrag gebündelt werden. Der Höchstbetrag von 30.000 € (mit iSFP 60.000 €) pro Wohneinheit und Jahr gilt dabei für die Summe. Der iSFP-Bonus (5 %) wirkt nur auf den Anteil zwischen 30.000 und 60.000 €.

Kostenloser VorcheckFörderung sichern