Fassade + Dach, ohne iSFP
- Investition
- 30.000 €
- Fördersatz
- 15 %
- Möglicher Zuschuss
- 4.500 €
Ohne iSFP sind bis zu 30.000 € förderfähig: 4.500 € Zuschuss.
Dämmmaßnahmen an Dach, Fassade und Kellerdecke gehören zu den wirksamsten Hebeln, um den Energiebedarf dauerhaft zu senken. Sie werden als BEG-Einzelmaßnahme gefördert – vorausgesetzt, die geforderten U-Werte werden erreicht und der Antrag steht vor der Beauftragung.
Fassade + Dach, ohne iSFP
Ohne iSFP sind bis zu 30.000 € förderfähig: 4.500 € Zuschuss.
Gleiches Projekt mit iSFP
Mit iSFP steigt der Höchstbetrag auf 60.000 €: 15 % auf 60.000 € plus 5 % iSFP-Bonus auf die Spanne 30.000–60.000 € = 10.500 € (17,5 % effektiv).
Beispielrechnungen als grobe Orientierung – keine Förderzusage. Maßgeblich sind die geltenden BAFA/KfW-Bedingungen und Ihr konkretes Angebot.
1
Schnellcheck oder Angebot einreichen – unverbindlich.
2
enfi24 erstellt die technischen Unterlagen und bereitet den Antrag vor. Bei BAFA-Programmen reichen wir bevollmächtigt ein, bei der KfW-Heizungsförderung reichen Sie selbst im KfW-Portal ein – vor Ihrer Beauftragung.
3
Nach dem Bescheid beauftragen Sie den Fachbetrieb.
4
enfi24 reicht den Nachweis ein und begleitet bis zur Auszahlung.
15 % der förderfähigen Kosten (bis 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr). Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der Höchstbetrag auf 60.000 €, und auf den Anteil zwischen 30.000 und 60.000 € gibt es zusätzlich 5 % iSFP-Bonus. Bis 30.000 € bringt der iSFP keinen zusätzlichen Zuschuss.
Außenwand ≤ 0,20 W/(m²K), Schräg- und Flachdach sowie oberste Geschossdecke ≤ 0,14 W/(m²K), Kellerdecke ≤ 0,25 W/(m²K). Für Einblas-/Kerndämmung gilt λ ≤ 0,035 W/(mK).
Ja. Gerüstbau, Vorarbeiten, Entsorgung und notwendige Nebenarbeiten sind als Umfeldmaßnahmen förderfähig, wenn sie im Angebot ausgewiesen und der Maßnahme zuzuordnen sind.
Für Baudenkmäler und besonders erhaltenswerte Bausubstanz gelten erleichterte Anforderungen (z. B. bei Sichtfachwerk ≤ 0,65 W/(m²K)). Der Nachweis erfolgt über den Energieeffizienz-Experten.
Ja. Dach, Fassade und Kellerdecke können in einem Antrag gebündelt werden. Der Höchstbetrag von 30.000 € (mit iSFP 60.000 €) pro Wohneinheit und Jahr gilt dabei für die Summe. Der iSFP-Bonus (5 %) wirkt nur auf den Anteil zwischen 30.000 und 60.000 €.